| Zusätzlich zu den multilateralen Übereinkommen hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten bilaterale Abkommen geschlossen, in denen sich die Vertragsparteien Meistbegünstigung hinsichtlich des geistigen Eigentums zusichern. Solche Abkommen bestehen etwa mit Argentinien (SR 0.975.215.4), China (SR 0.975.224.9) oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (SR 0.975.232.5). |
| Mit dem Fürstentum Liechtenstein bestehen sodann bilaterale Beziehungen, die den multilateral gewährten Patentschutz weiter konsolidieren: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Schutz der Erfindungspatente (Patentschutzvertrag) vom 22. Dezember 1978 (SR 0.232.149.514).1 |
Vgl. hierzu auch die Ergänzungsvereinbarung sowie die Ausführungsvereinbarung. ↩